Immer wieder entsteht die Situation, dass jemand seinen DSL-Anschluss bei Vodafone kündigen möchte. Dies ist unter bestimmten Umständen jederzeit möglich, sollte in jedem Fall aber gut überlegt sein. Nicht immer ist die eigene Kündigung notwendig, wenn doch, gilt es, bestimmte Umstände zu berücksichtigen.
Gründe für die eigene Kündigung von Vodafone DSL
Wer einfach nur den Anbieter für seinen DSL ändern möchte, der muss gar nicht selbst bei Vodafone kündigen. Denn das übernimmt in diesem Fall der neue Anbieter. Dies ist nicht nur praktisch, sondern auch dann notwendig, um einen Leerlauf zwischen den beiden Verträgen zu vermeiden. Zudem bleibt die Versorgung mit dem Internetanschluss bestehen. Manchmal gibt es doch Situationen, in denen der Kunde selbst seinen DSL-Vertrag kündigen muss. Das ist dann zutreffend, wenn es keinen neuen Anbieter braucht – etwa, weil man mit jemanden in eine gemeinsame Wohnung oder ein gemeinsames Haus zieht. Auch wenn jemand einfach frühzeitig kündigt, um nicht die Frist dazu zu verpassen, ist eine eigene Kündigung notwendig.
Sonderkündigungsfälle berechtigen zur Kündigung
Es gibt außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen weitere Möglichkeiten, aus dem DSL Vertrag bei Vodafone auszusteigen. Eine davon ist, wenn der Anbieter die Preise für seine DSL-Leitung entsprechend erhöht. Dabei muss der Kunde jedoch beachten, dass die Frist zur Sonderkündigung auf zwei Wochen beschränkt ist. Dazu kommt, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mancher Anbieter sehr geringfügige Preiserhöhungen, die unter fünf Prozent liegen, als Grund für die Sonderkündigung ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund, um außerordentlich den Vertrag des DSL-Bezuges von Vodafone auszusteigen, ist dann gegeben, wenn vertraglich versprochene Leistungen nicht erbracht werden. Das kann unter anderem sein, wenn häufige Störungen auftreten oder defekte Hardware vorliegt. Auch falsche Rechnungen oder wenn Service-Mitarbeiter zur Behebung von Schäden einfach nicht auftauchen, sind ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Auf Internetgeschwindigkeit achten
Ein häufig angegebener Grund für eine außertourliche Vertragskündigung ist dann gegeben, wenn die Internetgeschwindigkeit nicht den Angaben des Herstellers entspricht. Viele Anbieter werben jedoch mit der Angabe „bis zu“, womit klar ist, dass hier nicht auf die Maximalangaben nicht Bezug genommen werden kann. Als Faustregel gilt, dass die Hälfte der vertraglich angegebenen Maximalgeschwindigkeit vorhanden sein muss. Damit eine zu geringe Surfgeschwindigkeit festgestellt werden kann, sollte der Kunde mehrere Tage lang zu unterschiedlichen Zeiten die Messung der Geschwindigkeit durchführen und diese Ergebnisse festhalten.
Auf Kündigungsfrist achten
Wer sein DSL bei Vodafone kündigen möchte, muss – sofern nicht außerordentliche Kündigungsgründe gegeben sind – auf die gesetzlichen Kündigungsfristen achten. Werden diese verpasst, verlängert sich der jeweilige Vertrag oftmals um ein ganzes Jahr. Die exakten Limits für die Kündigungsfrist ist dem jeweiligen Vertrag bzw. den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen. Wer zum Beispiel zum Jahresende den Vodafone DSL-Vertrag kündigen möchte, der sollte vier Wochen früher, also spätestens Ende November, das Schreiben mit der Kündigung abschicken.
Sonderfall Kündigung bei Umzug
Wer seinen Wohnort wechselt bzw. umzieht, der sollte wissen, dass aus diesem Grund die Mindestvertragslaufzeit nicht verkürzt wird. Sofern Vodafone in der neuen Wohnung verfügbar ist, läuft der Vertrag damit einfach weiter. Doch in vielen Fällen ist es möglich, dass der Vertrag auf eine andere Person umgeschrieben wird. Damit kann eventuell der Nachmieter den Vertrag von Vodafone DSL übernehmen.
Kündigung unbedingt schriftlich tätigen
Um die Kündigung rechtmäßig durchführen zu können und um selbst auf Nummer Sicher zu gehen, sollte dies der Kunde schriftlich in Briefform mit einem Rückschein tun. Die wichtigen Daten wie Vertragsnummer, Adresse des Kunden sowie Vertragspartner. Wichtig ist um eine Bestätigung der Kündigung seitens Vodafone zu ersuchen, gleichzeitig soll der Dienstleister den letzten Tag nenne, an dem DSL zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang sollte der Kunde auch daran denken, den Widerruf eines eventuell erteilten Abbuchungsauftrages bzw. einer entsprechenden Einzugsermächtigung schriftlich zu tätigen.