Internetanbieter kündigen leicht gemacht
Falls Sie Ihr Internet rechtlich kündigen möchten, müssen Sie einige Dinge beachten, schließlich gibt es Vertragslaufzeiten zu beachten, die Sie einhalten sollten. Läuft Ihr Vertrag 12 oder 24 Monate, macht eine vorzeitige Kündigung wirklich nur im Notfall Sinn, weil Sie sonst einiges an Geld zahlen müssen. Manche Anbieter kommen Ihnen mit einer Vertragsauflösungsgebühr entgegen, während andere die 12 Monate verrechnen, für die Sie eigentlich unterschrieben haben. Deswegen informieren Sie sich vorab gut, bevor Sie diesen Schritt wagen, sonst zahlen Sie für eine Leistung die Sie im Endeffekt nicht mehr erhalten. Besonders verflixt ist die Situation, wenn Sie den Anbieter wechseln möchten. Schließlich will keiner doppelt und dreifach bezahlen, ohne Internet leben aber auch nicht. Tipp: Es gibt Internetanbieter die nehmen Ihnen diese Arbeit ab, was so viel heißt wie, Sie melden sich beim neuen Provider an und der Rest wird von denen erledigt. Das funktioniert auch nur dann, wenn die Vertragslaufzeit bereits ablief oder bald ablaufen wird.
Diese Dinge sollten Sie beachten:
Kündigen Sie auf jeden Fall rechtzeitig
Egal ob 12 oder 24 Monate, Sie müssen unbedingt wissen, wann Sie Ihren Vertag abgeschlossen haben und herausfinden, wann Sie diesen spätestens kündigen sollten. Falls Sie es nicht mehr genau wissen, fragen Sie einfach beim Betreiber nach, dieser nennt Ihnen die genauen Fristen. Machen Sie das am besten schriftlich, dann sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu Differenzen kommt. Viele Anbieter haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten, daher sollten Sie drei Monate vor Ablauf unbedingt einen eingeschriebenen Brief an das Unternehmen schicken und kündigen. Ein Fax sollte auch noch funktionieren, nur problematisch wird es per Telefon oder E-Mail, weil sich dies schwer beweisen lässt, falls es doch verloren geht.
Hardware Geräte wie Telefonapparate, Modems, Router wie auch Set-Boxen vom Kabelanbieter müssen in der Regel zurückgegeben werden, weil diese nur geliehen sind. Bei Modems die schon 20 Jahre alt sind, wird es keinen großen Aufstand geben, falls dieses nicht retourniert wird, aber dennoch sollten Sie vorher nachfragen, weil Sie sonst Schadenersatz bezahlen müssen.
Machen Sie vom Sonderkündigungsrecht gebrauch
Es gibt ein paar Fälle, wo ein Sonderkündigungsrecht in Kraft treten könnte. Normalerweise ist es so, dass Sie nicht einfach den Vertag aufläsen dürfen, wann es Ihnen gerade passt. Auch beim Sonderkündigungsrecht gilt meistens eine Frist von drei Monaten, deswegen vergessen Sie bitte nicht, rechtzeitig zu kündigen.
Diese Gründe sprechen für eine Sonderkündigung
- Umzug ins Ausland
- Privatinsolvenz
- Umzug in ein Gebiet, wo der Provider keinen Empfang hat
- Nichterbrachte Leistung (zb. Geringere Geschwindigkeit als festgelegt)
- Todesfall
Fazit: Möchten Sie kündigen, beachten Sie die Kündigungsfrist, das ist einer der wichtigsten Punkte, weil Sie sonst wieder einige Monate warten müssen, bis die Möglichkeit einer Kündigung besteht.