Wie kündigen Sie Ihren Kabel Deutschland Vertrag?
Grundsätzlich ist erst einmal zu sagen, dass die Kabel Deutschland Verträge Laufzeiten von 24 Monaten haben. Außerordentliche Kündigungen sind in Ausnahmefällen ebenfalls möglich. Nicht zu verwechseln sind die Kündigungen mit der Widerrufsfrist. Diese gilt in Deutschland bei Verträgen, die über das Internet, am Telefon oder an der Haustür geschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen, ab dem Moment, wo einem das Widerrufsrecht bekannt gegeben wurde.
Doch wie bewirke ich eine außerordentliche Kündigung bei Kabel Deutschland?
Es gibt mehrere Gründe, wieso Sie Ihren Vertrag außerordentlich kündigen können. Viele Gründe sind einigen Nutzern gar nicht bekannt. Dazu gehört zum Beispiel die außerordentliche Kündigung wegen AGB-Änderungen, die Internetanbieter hin und wieder durchführen. Ändert sich dadurch auch der eigene Vertragsumfang, also erhöht sich beispielsweise der vertraglich vereinbarte Preis, darf der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Des Weiteren lässt sich ein Vertrag außerordentlich innerhalb von drei Monaten kündigen, wenn nach einem Umzug die Dienstleistung am nahen Wohnort nicht geleistet werden kann. Auch Störungen können zu Kündigungen führen, obwohl allgemein gilt, dass langsames oder öfters gestörtes Internet keine Kündigungsgründe sind. Werden diese Störungen aber unzumutbar und kann Kabel Deutschland sein Soll nicht mehr erfüllen, kann eine Sonderkündigung greifen. Wichtig: melden Sie jede Störung beim technischen Kundenservice von Kabel Deutschland, damit eine Dokumentation die Unzumutbarkeit auch beweisen kann. Die letzte Möglichkeit seinen Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen, ist die Sonderkündigung durch Kulanz. Ziehen Sie ins Ausland, müssen eine Privatinsolvenz anmelden oder einen Todesfall verkraften, können Sie auf die Kulanz des Anbieters hoffen. Ein Versuch ist es immer wert!
Tipps und Tricks rund um die Kündigung bei Kabel Deutschland
Soll der Vertrag nicht außerordentlich, sondern fristgemäß gekündigt werden, gibt es bestimmte Dinge zu beachten. Zu erst sollte die eigene Laufzeit und die somit verbundene Kündigungsfrist bekannt sein. Verfügen Sie über einen regulären Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten, können Sie diesen mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Hat Ihr DSL Vertrag eine Laufzeit von 12 oder auch weniger Monaten, müssen Sie eine Kündigungsfrist von 6 Wochen einhalten. Unbegrenzte Verträge sind mit einer Frist von vier Wochen versehen. Optionen, die zusätzlich gebucht werden, wie WLAN, TV-Pakete oder internationale Telefonpakete, haben bei Kabel Deutschland keine Mindestlaufzeit. Somit lässt sich jede Zusatzoption mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Monatsende kündigen.
Wer sich nicht im Klaren darüber ist, wie lang sein Vertrag läuft und wie seine Kündigungsfristen lauten, kann in den Vertragsunterlagen bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachsehen. Zur Not kann auch beim Service unter der kostenfreien Hotline 0800 2787000 telefonisch erfragt werden. In jedem Falle muss jede Kündigung schriftlich erfolgen und lässt sich am sichersten mithilfe eines Einschreiben mit einem Rückschein oder auch per Fax mit einem Sendeprotokoll zustellen. Bei allen Kündigungsschreiben Ihrerseits erhalten Sie immer eine Bestätigung. Wichtig ist zu beachten, dass das Kündigungsschreiben immer den vollständigen Namen und die Adresse enthalten muss. Außerdem ist es einfacher und macht den Vorgang schneller, wenn Sie auch die Kundennummer und den Kündigungstermin angeben. Auch nach Fusion mit Vodafone lässt sich die Kündigung an die: