Sie möchten sich aus besonderem Grund umgehend von ihrem DSL Vertrag lösen und daher eine fristlose Kündigung durchsetzen.
In einem solchen Fall spricht man von einer außerordentlichen Kündigung des DSL Vertrages. Hier greift das DSL Sonderkündigungsrecht. Beim DSL Sonderkündigungsrecht wird keine Rücksicht auf die vertraglich geregelte Vorgehensweise und festgelegte Fristen bezüglich des Kündigungsgrunds und des Kündigungszeitpunkts genommen.
Jedoch ist eine vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses nur in wenigen Fällen möglich. Berechtigt sind Sie, wenn ein wichtiger Grund vorliegt:
- Eine Änderung der AGB
Der Anbieter hat Änderungen der AGB vorgenommen, zum Beispiel Preise erhöht, welchen Sie als Kunde nicht zustimmen möchten. - Nicht erbrachte Leistungen
Werden durch den DSL Anbieter die durch den Vertrag zugesicherten Leistungen nicht erbracht, können Sie eine Anforderung auf Nachbesserung stellen. Ist diese Forderung erfolgslos, haben Sie als Kunde das Recht, von diesem abgeschlossenen DSL Vertrag zurückzutreten.Der DSL Anbieter hat allerdings ebenfalls das Recht, im Falle eines Verstoßes des Verbrauchers gegen die Regelungen der AGB, das DSL Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden. Ist aufgrund des Verstoßes ein Schaden entstanden, ist der Anbieter berechtigt, Schadensersatz einzufordern. Sind Monatsbeiträge nicht bezahlt worden, hat der Anbieter das Recht auf deren Nachzahlung. - Sonderkündigungsrecht bei DSL im Falle eines Umzugs
Im Falle eines Umzuges hat die Neufassung des deutschen Telekommunikationsgesetzes (seit Mai 2012) vor allem die Rechte der Verbraucher gestärkt. Somit sind Sie als Kunde berechtigt, das Sonderkündigungsrecht zu beanspruchen, sollte Ihr neuer Wohnort die Umsetzung der Leistungen Ihres DSL Anbieters aus Ihrem bisherigen DSL Vertrag beeinträchtigen. Hierunter fällt demnach eine negative Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz oder das Problem, dass nur eine geringere Bandbreite des Internetanschlusses möglich ist. Ist diese Problematik eingetreten, können Sie das Vertragsverhältnis mit einer drei monatigen Kündigungsfrist beenden. - Ausnahmeregelungen aus Kulanz
Wie die oben genannten Beispiele zeigen, kann das Sonderkündigungsrecht nur mittels wichtiger Gründe durchgesetzt werden. Allerdings sind die meisten Internetanbieter, wie auch Vodafone, in bestimmten Ausnahmefällen kulant und stimmen einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu.Solche Ausnahmefälle sind beispielsweise:- (Privat-)Insolvenz
- Wegzug ins Ausland
- Todesfall des Kunden
Zur Abklärung bestimmter Dinge nach Eintritt eines solchen Sonderfalls gilt es, Kontakt zu Ihrem DSL oder Kabel Internet Anbieter aufzunehmen.