Nachdem Sie sich dazu entschlossen haben, das Vertragsverhältnis mit 1&1 zu beenden, müssen Sie sich zunächst über die gegebene Kündigungsfrist informieren, um somit rechtzeitig zu kündigen. Meist beläuft sich diese für die 1&1 Verträge auf zwei oder drei Monate vor dem aktuellen Vertragsende.
Haben Sie das Verhältnis nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich das Vertragsende automatisch um bis zu zwölf Monate. Näheres hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der 1&1 Internet AG.
Folgendermaßen können Sie eine Kündigung einleiten
Online
Der Weg, online eine Kündigung des 1&1 DSL Internetzugangs oder des 1&1 DSL Internetanschlusses mit Internetzugang der 1&1 Telecom GmbH einzuleiten, ist der schnellste. Sie können diesen Weg aber auch nutzen, um einen Tarifwechsel durchzuführen.
- Rufen Sie hierfür zunächst über nachfolgenden Link den 1&1 Control Center oder den Online-Vertragsservice der 1&1 Telecom GmbH auf: http://vertrag.1und1.de
- Melden Sie sich mit Ihrer Kundennummer und Ihrem Passwort an.
- Nun können Sie aus den folgenden Optionen die zutreffende auswählen:
- Kompletten Vertrag kündigen
- Zusatzpakete (Zusatzartikel), wie beispielsweise „Norton Security Paket“, Domain, Maxdome, kündigen
- Tarif wechseln bzw. upgraden
- Kündigen Sie Ihren kompletten Vertrag, müssen Sie diese Kündigung abschließend telefonisch bestätigen.
Möchten Sie von einer bereits eingeleiteten Kündigung zurücktreten, können Sie dies über den Online-Vertragsservice der 1&1 Internet AG tun.
Darüber hinaus können Sie sich über den 1&1 Vertragsservice jederzeit über Ihre Daten bezüglich Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Tarifoptionen zum abgeschlossenen Vertrag informieren.
Per Fax
Senden Sie Ihr unterschriebenes Kündigungsschreiben an folgende Faxnummer:
07219608003
Postalisch
Schicken Sie Ihr unterschriebenes Kündigungsschreiben an folgende Adresse:
1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig, bestenfalls bis spätestens eine Woche vor Ablauf der gegebenen Kündigungsfrist.
Damit Sie sich über den Eingang Ihrer Kündigungseinleitung sicher sein können, ist es empfehlenswert, das Schreiben als Einschreiben abzuschicken.